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Pflichtteil Kinder: Erbrecht in der Schweiz

13.2.2025

Wer erbt was beim Erbe? Diese Frage beschäftigt viele, und gerade beim Pflichtteil gibt es oft Unsicherheiten. Der Pflichtteil stellt sicher, dass bestimmte Erben – wie Kinder und Ehepartner:innen – einen gesetzlich garantierten Anteil am Nachlass erhalten. Durch das neue Erbrecht in der Schweiz, das seit 2023 gilt, hat sich einiges verändert. Mit radicant hast du die Möglichkeit, dein Vermögen optimal für die nächste Generation aufzubauen.

Das Thema kurz und kompakt

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Was ist der Pflichtteil im Schweizer Erbrecht?

Der Pflichtteil im Erbrecht ist ein geschützter Mindestanteil des Nachlasses, der bestimmten Erb:innen nicht vorenthalten werden kann. Er richtet sich nach der gesetzlichen Erbfolge und steht insbesondere Kindern und Ehepartner:in des oder der Verstorbenen zu. Der Pflichtteil schützt Erben und Erbinnen davor, durch ein Testament oder andere Verfügungen des Erblassers oder der Erblasserin gänzlich vom Erbe ausgeschlossen zu werden. Allerdings kann die Erblasserin oder der Erblasser über den sogenannten verfügbaren Teil des Nachlasses frei verfügen (auch freie Quote genannt) und diesen anderen Personen oder Institutionen zuweisen.

Neues Erbrecht Schweiz: Was hat sich 2023/2024 geändert?

2023 trat das neue Schweizer Erbrecht in Kraft. Seitdem gelten neue Regelungen, die den Pflichtteil für Kinder senken und die Pflichtteile der frei verfügbaren Quote erweitern. Erblasser:innen können so flexibler und selbstbestimmter entscheiden und den Nachlass nach eigenen Vorstellungen gestalten. Beispielsweise können sie den oder die Ehepartner:in sowie auch unverheiratete Lebenspartner:innen besser absichern. Die wichtigsten Änderungen im Überblick:.

  • Pflichtteil für Kinder gesenkt: Bei Nachkommen beträgt der Pflichtteil 50% ihres gesetzlichen Erbteils als Pflichtteil. Vor 2023 betrug dieser Anteil noch 75%.
  • Pflichtteil für Eltern entfällt: Eltern haben keinen Pflichtteilsanspruch mehr. Das bedeutet, dass Erblasser:innen in diesen Fällen den gesamten Nachlass frei verteilen können, sofern keine Kinder vorhanden sind.

Erbrecht Pflichtteil: Kreisdiagramme zur neuen Aufteilung der gesetzlichen Erbteile in Pflichtteil sowie die sogenannte frei verfügbare Quote.

Wie hoch ist der Pflichtteil für Kinder?

Der Pflichtteil für Kinder ist gesetzlich festgelegt und garantiert ihnen einen Mindestanteil am Erbe ihrer Eltern. In der Schweiz beträgt dieser Pflichtteil für Kinder 50% ihres gesetzlichen Erbteils, selbst wenn im Testament andere Erbende oder Verfügungen festgelegt sind.

Erbrecht: Pflichtteil bei mehreren Kindern

Wenn es mehrere Kinder gibt, wird der Pflichtteil anteilig aufgeteilt. Hat ein Erblassender oder eine Erblassende beispielsweise drei Kinder und einen oder eine Ehepartner:in, so stehen dem oder der Partner:in 50% und den Kindern insgesamt 25% des Nachlasses als Pflichtteil zu. Der Anteil der Kinder wird zu gleichen Teilen aufgeteilt.

Pflichtteil Erbe: anteilige Aufteilung an Ehepartner sowie 3 Kinder.

Unterschiedliche Ansprüche bei Eheleuten und unehelichen Kindern

Kinder, ob ehelich oder unehelich, haben in der Schweiz grundsätzlich die gleichen Erbansprüche und Pflichtteile. Wichtig ist jedoch zu beachten, dass auch der Pflichtteil des Ehepartners oder der Ehepartnerin bzw. eingetragenen Partners oder Partnerin berücksichtigt wird, was die Erbquote der Kinder entsprechend reduzieren kann.

Gesetzlicher Erbteil Schweiz vs. testamentarischer Anspruch

Während der Pflichtteil den Kindern garantiert ist, besteht beim restlichen Nachlass – also dem über den Pflichtteil hinausgehenden Erbteil – freie Verfügungsgewalt. Erblassende können über diesen verfügbaren Teil mittels Testament bestimmen und Vermögenswerte zugunsten einzelner gesetzlicher Erbinnen und Erben oder zugunsten von Dritten einsetzen, solange der Pflichtteil gewahrt bleibt.

Kann der Pflichtteil im Erbe reduziert oder ganz entzogen werden?

Grundsätzlich ist der Pflichtteil im Schweizer Erbrecht gesetzlich geschützt und kann nur in Ausnahmefällen reduziert oder entzogen werden. Dennoch gibt es einige besondere Regelungen und Möglichkeiten, wie der Pflichtteil modifiziert werden kann:

Pflichtteil Kinder: Pflichtteil reduzieren durch Erbverzichtsvertrag

Eine Möglichkeit, den Pflichtteil zu verringern, ist ein Erbverzichtsvertrag. Dabei verzichtet ein Pflichtteilserbe – häufig gegen eine finanzielle Abfindung – freiwillig auf seinen Pflichtteil oder auf einen Teil des Nachlasses. Ein solcher Vertrag muss zu Lebzeiten des Erblassenden oder der Erblassenden zwischen ihm beziehungsweise ihr und der verzichtenden erbenden Person geschlossen werden. Der Erbverzichtsvertrag bietet insbesondere in Patchwork-Familien eine flexible Lösung, um die Verteilung des Nachlasses individuell zu gestalten.

Erbrecht Pflichtteil: Verzicht des Nachlasses durch einen Erbverzichtsvertrag.

Entzug des Pflichtteils – Wann ist eine Enterbung möglich?

Eine vollständige Enterbung, also der Entzug des Pflichtteils, ist nur in wenigen gesetzlich definierten Fällen erlaubt. Diese sind

Enterbung Pflichtteil: Voraussetzung sind wichtige Gründe, die im ZGB geregelt sind.

In diesen Fällen ist es ratsam, die Enterbung klar und unmissverständlich im Testament oder durch Abschluss eines Erbvertrags mit Kindern zu dokumentieren, da eine Enterbung im Streitfall vor Gericht überprüft werden kann. Ohne schwerwiegende Gründe ist es jedoch nicht möglich, den Pflichtteil zu entziehen.

Pflichtteil Kinder: Kann ein Testament den Pflichtteil am Erbe aufheben?

Nein, ein Testament allein kann den Pflichtteil eines Erben oder einer Erbin nicht aufheben. Wenn der Erblasser oder die Erblasserin den Pflichtteil im Testament nicht berücksichtigt oder falsch berechnet hat, können betroffene Erben und Erbinnen die Erbschaft anfechten sowie eine sogenannte Herabsetzungsklage erheben. Auf diese Weise lässt sich der Pflichtteil gerichtlich einfordern.

Brief mit der handgeschriebenen Aufschrift Testament.

Pflichtteil Kinder: Was passiert, wenn der Pflichtteil nicht berücksichtigt wird?

Wenn der Pflichtteil im Testament oder Erbvertrag nicht berücksichtigt wird, haben betroffene Erbende die Möglichkeit, ihre Ansprüche geltend zu machen. Das Erbrecht sieht in solchen Fällen klare rechtliche Schritte vor, um den Pflichtteil durchzusetzen und den Nachlass entsprechend anzupassen.

Testamentsnachlass: Geldscheine, Münzen, Schmuck

Rechtliche Konsequenzen bei Verletzung des Pflichtteils

Wurde ein Pflichtteilserbe oder eine Pflichtteilserbin im Testament übergangen oder wurde ihm beziehungsweise ihr weniger als der gesetzlich garantierte Pflichtteil zugesprochen, so ist das Testament in diesem Punkt unwirksam. Der oder die betroffene Erbende kann eine Herabsetzungsklage erheben, um den Nachlass entsprechend anzupassen und den Pflichtteil zu sichern. 

Anfechtung des Testaments durch Pflichtteilserbende

In einigen Fällen führt die Herabsetzungsklage dazu, dass das gesamte Testament oder bestimmte Teile davon unwirksam werden. Wird das Testament in diesem Umfang angepasst, erfolgt die Verteilung des Erbes gemäss den gesetzlichen Erbquoten unter Berücksichtigung der Pflichtteile. Dieser Schritt ist notwendig, wenn die erblassende Person versucht hat, den Pflichtteil eines Erben oder einer Erbin durch testamentarische Verfügungen zu umgehen.

Fristen und Vorgehen für die Herabsetzungsklage

Um die Herabsetzungsklage erfolgreich durchzuführen, müssen bestimmte Fristen beachtet werden. In der Regel haben Pflichtteilserb:innen ein Jahr nach Kenntnisnahme des Testaments Zeit, die Herabsetzung einzuklagen. Diese Frist gewährleistet, dass der Pflichtteil möglichst zeitnah eingefordert wird, und verhindert eine langwierige Unsicherheit über die Nachlassverteilung.

Erbrecht Pflichtteil – Beeinflussen Schenkungen zu Lebzeiten den Pflichtteil im Erbe?

Schenkungen zu Lebzeiten können den Pflichtteil der Erbenden beeinflussen, insbesondere wenn es sich um grosse Vermögenswerte handelt. Da der Pflichtteil bestimmter Erben und Erbinnen gesetzlich geschützt ist, dürfen Schenkungen nicht dazu führen, dass Pflichtteilansprüche erheblich verletzt werden.

Erbrecht: Pflichtteil bei Schenkung.

Schenkungen und Erbvorbezüge

Oftmals überlassen Eltern ihren Kindern zu Lebzeiten grössere Vermögenswerte, wie Immobilienoder Geldbeträge. Solche Schenkungen gelten als Erbvorbezüge und müssen bei der Nachlassverteilung in der Regel angerechnet werden, um die Erbanteile fair zu gestalten. Das bedeutet, dass der Wert der Schenkung vom Pflichtteil des beschenkten Kindes abgezogen wird. Diese Regelung soll sicherstellen, dass andere Erbende nicht benachteiligt werden und das Erbe gerecht aufgeteilt wird.

Ausgleichungspflicht

Nach dem Schweizer Erbrecht sind Erbvorbezüge ausgleichspflichtig, sofern die erblassende Person nichts anderes festgelegt hat. Die beschenkten Erben und Erbinnen müssen also den erhaltenen Wert bei der Berechnung des Nachlasses berücksichtigen und gegebenenfalls einen Teil an ihre Miterbenden auszahlen. Dies gilt jedoch nur für Nachkommen und nicht für andere Erbende wie Ehepartner:innen oder Geschwister.  

Fazit: Erbrecht Pflichtteil – Geerbten Pflichtteil bei radicant anlegen und deine finanzielle Zukunft planen

Der Pflichtteil sichert dir als Erbe oder Erbin einen gesetzlich geschützten Anteil am Nachlass – eine Sicherheit, die gerade in komplexen Erbangelegenheiten wichtig ist. Hast du deinen Pflichtteil erfolgreich geltend gemacht oder eine Erbschaft erhalten, stellt sich oft die Frage: Was tun mit dem geerbten Vermögen? radicant bietet dir die Möglichkeit, dein Erbe sinnvoll anzulegen und für deine Zukunft zu planen. Du kannst dein Vermögen gezielt investieren und gleichzeitig einen positiven Beitrag für die Welt leisten. Ob Impact-orientiertes Investieren oder die Anlage in ein Säule 3a Konto – bei radicant findest du eine passende Anlagemöglichkeit für dein geerbtes Vermögen.

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FAQ

Was ist der Pflichtteil für Kinder?

Der Pflichtteil ist der gesetzlich garantierte Mindestanteil des Nachlasses, der bestimmten Erben und Erbinnen, wie Kindern, nicht entzogen werden kann. Seit der Reform 2023 beträgt der Pflichtteil für Kinder 50% ihres gesetzlichen Erbanspruchs.

Wie hoch ist der Pflichtteil bei 3 Kindern?

Wenn ein Erblasser oder eine Erblasserin drei Kinder hinterlässt, teilen sich die Kinder den Pflichtteil anteilig. Dies bedeutet, dass jedes Kind einen Pflichtteilsanspruch auf ein Sechstel des gesamten Nachlasses hat, sofern kein oder keine Ehepartner:in vorhanden ist.

Welche Erben haben einen Pflichtteil?

Pflichtteilsschutz haben in der Schweiz Kinder, Ehepartner:innen und eingetragene Partner:innen. Der Pflichtteil der Eltern wurde mit der Reform 2023 abgeschafft, sodass sie keinen gesetzlich garantierten Erbanteil mehr haben.

Wie ist die Reihenfolge beim Erben?

Die gesetzliche Erbfolge legt fest, dass direkte Nachkommen (Kinder) vorrangig erben, gefolgt vom Anspruch des Ehepartners bzw. der Ehepartnerin und eingetragener oder eingetragene Partner:in. Eltern und andere Verwandte erben nur dann, wenn keine Nachkommen vorhanden sind.

Kann der Pflichtteil der Kinder trotz Testament ausgezahlt werden?

Ja, der Pflichtteil bleibt auch dann bestehen, wenn der oder die Erblasser:in im Testament eine andere Erbverteilung vorgesehen hat. Kinder können ihren Pflichtteil durch eine Herabsetzungsklage geltend machen, wenn er im Testament nicht ausreichend berücksichtigt wurde.

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