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Säule 3a nachzahlen: Das ist ab 2026 möglich

15.4.2025

Hast du schon einmal bedauert, nicht den vollen Betrag in deine Säule 3a eingezahlt zu haben? Diese verpasste Chance könnte bald der Vergangenheit angehören. Ab 2026 kannst du erstmals in die Säule 3a nachzahlen. Der Bundesrat hat eine wegweisende Änderung beschlossen, die es Erwerbstätigen erlaubt, verpasste oder unvollständige Einzahlungen nachzuholen und damit ihre Altersvorsorge zu optimieren. Erfahre, wie du mit radicant das Beste aus deinem Säule 3a Konto herausholen kannst.

Säule 3a nachzahlen: Ab 2026 möglich

Das Wichtigste in Kürze

Vorsorgelücken nachträglich füllen? Bald mit der Säule 3a möglich

Mit der neuen Säule 3a Nachzahlungsoption kannst du verpasste Beiträge ab 2026 nachzahlen. Starte heute mit deinem radicant Säule 3a Konto und sei bereit, wenn es losgeht.

Die Entscheidung vom Bundesrat: In die Säule 3a nachzahlen

Der Bundesrat hat am 6. November 2024 beschlossen, eine wichtige Änderung in der Vorsorgeplanung einzuführen. Ab dem 1. Januar 2025 trat die Verordnungsänderung in Kraft, die es Erwerbstätigen erlaubt, mit nachträglichen Einkäufen in die Säule 3a ihre Vorsorgelücken zu schliessen. Damit setzt der Bundesrat das Anliegen der Motion 19.3702 „Einkäufe in die Säule 3a ermöglichen“ von Ständerat Erich Ettlin um, die von beiden Räten angenommen wurde.

Die ersten Nachzahlungen in die Säule 3a werden allerdings erst ab 2026 möglich sein, da sie sich nur auf Beitragslücken beziehen können, die nach Inkrafttreten der Regelung – also ab 2025 – entstanden sind. Somit können verpasste Einzahlungen aus dem Jahr 2025 frühestens im Jahr 2026 nachgeholt werden.

In die Säule 3a nachzahlen: So funktioniert es

Mit dieser Neuerung möchte der Bundesrat die private Vorsorge stärken und mehr Flexibilität bei der Altersvorsorge schaffen. Die Änderung schliesst eine wichtige Lücke im Schweizer Vorsorgesystem, indem sie es Erwerbstätigen ermöglicht, frühere Versäumnisse in ihrer privaten Vorsorge wieder gutzumachen.

Nachzahlung Säule 3a: In welchen Fällen ist es möglich?

Die Nachzahlungsmöglichkeit in die Säule 3a öffnet neue Türen für die Vorsorgeplanung, bringt jedoch auch klare Rahmenbedingungen mit sich. Um die Vorteile dieser Neuerung optimal nutzen zu können, solltest du folgende Bedingungen und Voraussetzungen beachten:

AHV-pflichtiges Einkommen als Grundvoraussetzung

Eine Nachzahlung ist nur möglich, wenn du sowohl im Jahr der verpassten Einzahlung als auch im Jahr der Nachzahlung ein AHV-pflichtiges Erwerbseinkommen in der Schweiz erzielt hast. Das bedeutet: Wer beispielsweise 2025 nicht erwerbstätig war oder im Ausland gearbeitet hat, kann für dieses Jahr später keine Nachzahlung leisten. Auch für eine Nachzahlung im Jahr 2030 müsstest du in diesem Jahr ebenfalls erwerbstätig sein.

Säule 3a nachzahlen: AHV-pflichtiges Einkommen

Zeitlicher Rahmen von zehn Jahren

Du hast nach einer verpassten oder unvollständigen Einzahlung bis zu zehn Jahre Zeit, um diese nachzuholen. Wenn du also 2025 nicht den Maximalbetrag in deine Säule 3a einbezahlt hast, kannst du dies noch bis 2035 tun. Diese grosszügige Frist gibt dir genügend Spielraum, um Jahre mit höherem Einkommen für steueroptimierte Nachzahlungen zu nutzen.

Keine Auswirkung auf Altlasten

Die Regelung hat keine rückwirkende Geltung. Bereits vor 2025 entstandene Beitragslücken können nicht mehr nachträglich geschlossen werden. Die erste Generation von Nachzahlungen wird somit frühestens 2026 möglich sein – und zwar für verpasste Einzahlungen des Jahres 2025.

Priorisierung des laufenden Jahresbeitrags

Bevor du eine Nachzahlung tätigen kannst, musst du zuerst den ordentlichen Jahresbeitrag für das laufende Jahr vollständig einbezahlt haben. Dies stellt sicher, dass aktuelle Vorsorgebeiträge Vorrang vor der Schliessung historischer Lücken haben.

Begrenzung der jährlichen Nachzahlung

Pro Jahr kannst du maximal einen Betrag in Höhe des „kleinen Beitrags“ nachzahlen – für 2025 sind das CHF 7'258. Dieser Betrag entspricht dem Maximalbeitrag für Angestellte mit Pensionskassenanschluss. Interessanterweise gilt diese Begrenzung auch für Selbstständige ohne Pensionskasse, die normalerweise höhere Beiträge (bis zu 20% des Nettoeinkommens, maximal CHF 36'288 im Jahr 2025) in die Säule 3a einzahlen dürfen.

Einschränkungen ab Vorbezug

Sobald du begonnen hast, Gelder aus deiner Säule 3a zu beziehen – was frühestens fünf Jahre vor dem ordentlichen Pensionierungsalter möglich ist – sind keine nachträglichen Einzahlungen mehr erlaubt. Diese Regelung verhindert eine Vermischung von Bezugs- und Einzahlungsphasen.

Einmalige Nachzahlung pro Lücke

Eine entstandene Beitragslücke in einem bestimmten Jahr kann nur durch eine einzige Nachzahlung geschlossen werden. Es ist nicht möglich, diese Lücke auf mehrere spätere Jahre zu verteilen. Mit einem Einkauf kannst du jedoch Lücken aus mehreren Kalenderjahren auf einmal schliessen.

In die Säule 3a nachzahlen: Lücken aufholen

Säule 3a nachzahlen: Das sind die Vorteile

Die neue, nachträgliche Einkaufsmöglichkeit in die Säule 3a eröffnet dir vielfältige Chancen für eine optimierte Altersvorsorge sowie Steuervorteile:

Vorsorgelücken gezielt schliessen

Mit der Nachzahlungsoption kannst du Jahre mit einem niedrigeren Einkommen, in denen nicht der volle 3a-Beitrag eingezahlt werden konnte, nachträglich ausgleichen. Dies kann beispielsweise nach Phasen der Teilzeitarbeit, während einer Weiterbildung oder nach einer beruflichen Neuorientierung besonders wertvoll sein. So bleibst du flexibel in deiner Lebensplanung, ohne langfristige Abstriche bei deiner Altersvorsorge machen zu müssen.

Steueroptimierung auf neuer Ebene

Nachzahlungen in die Säule 3a können, genau wie die regulären Jahresbeiträge, vollumfänglich vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden und helfen dir so, Steuern zu sparen

Nach Schätzungen des Bundesrates ist mit jährlichen Steuermindereinnahmen von 100 bis 150 Millionen Franken bei der direkten Bundessteuer zu rechnen. Bei den Einkommenssteuern der Kantone und Gemeinden werden Mindereinnahmen zwischen 200 und 450 Millionen Franken pro Jahr erwartet – ein deutlicher Hinweis auf das erhebliche Steuereinsparungspotenzial dieser neuen Regelung.

Steueroptimierung durch Nachzahlungen in die Säule 3a

Mehr Flexibilität für deine Finanzplanung

Die Nutzung der Nachzahlung gibt dir mehr Spielraum bei der langfristigen Finanzplanung

Diese neuen Vorteile machen die Säule 3a noch attraktiver als Instrument für eine nachhaltige und flexible Altersvorsorge – ganz im Sinne einer individuellen und selbstbestimmten Finanzplanung.

Beispiel einer Nachzahlung der Säule 3a

Optimale Nutzung der Säule 3a Nachzahlung

Säule 3a Nachzahlung: Scheidung

Eine Scheidung bringt oftmals erhebliche finanzielle Veränderungen mit sich. Die neue Option zur Nachzahlung in die Säule 3a kann gerade in solchen Situationen von besonderer Bedeutung sein. Bei einer Scheidung werden Pensionskassenguthaben (2. Säule) hälftig geteilt, während Säule 3a Guthaben zum frei verfügbaren Vermögen gehören und in die güterrechtliche Auseinandersetzung einfliessen.

Die Option zur Nachzahlung ab 2026 ist besonders wertvoll für Personen, die nach einer Scheidung ihre Erwerbstätigkeit reduzieren mussten oder aufgrund von Unterhaltszahlungen weniger in die Vorsorge investieren konnten. Wichtig bleibt jedoch die Grundvoraussetzung eines AHV-pflichtigen Einkommens sowohl im Jahr der verpassten Einzahlung als auch im Jahr der Nachzahlung.

Säule 3a nachzahlen: Setze jetzt auf radicant

Ab 2026 kannst du in die Säule 3a nachzahlen und Steuern sparen. Eröffne jetzt dein radicant Säule 3a Konto und sei bestens vorbereitet für diese neue Möglichkeit!

Fazit: Mit dem radicant Säule 3a Konto gewappnet fürs Alter

Mit der neuen Möglichkeit der Nachzahlung in die Säule 3a eröffnen sich zusätzliche Chancen für eine optimierte Altersvorsorge. radicant bietet dir hierfür verschiedene Optionen: Du kannst zwischen einem Säule 3a Cash Konto mit attraktivem Zinssatz von 0.75% oder einem Säule 3a Investment Konto wählen, das höhere Renditechancen und Schutz vor Inflation bietet. Das radicant Säule 3a Investment Konto ermöglicht es dir, in Unternehmen zu investieren, die einen positiven Beitrag zu den 17 UN-Nachhaltigkeitszielen (SDGs) leisten. Dein Portfolio wird aktiv verwaltet und ist breit diversifiziert, gleichzeitig investiert radicant einen Teil deiner Einlagen über gelabelte Anleihen in die Finanzierung wirkungsvoller Projekte.

Um besser zu verstehen, wie sich deine Säule 3a Einzahlungen langfristig entwickeln könnten, nutze den radicant Säule 3a Rechner. Dieser ermöglicht es dir, verschiedene Szenarien zu vergleichen – vom konservativen bis zum wachstumsorientierten Ansatz.

FAQ

Kann man in die 3. Säule nachzahlen?

Ja, ab 2026 ist es möglich, verpasste Einzahlungen in die Säule 3a nachzuholen, sofern die Beitragslücke nach 2025 entstanden ist. Voraussetzung ist ein AHV-pflichtiges Einkommen sowohl im Jahr der verpassten Einzahlung als auch im Jahr der Nachzahlung.

Was passiert, wenn man zu viel in die Säule 3a einzahlt?

Überschüssige Einzahlungen, die den gesetzlich festgelegten Maximalbetrag übersteigen, werden nicht steuerlich begünstigt und müssen zurückerstattet werden. Die Steuerbehörden prüfen die Einzahlungen und können überhöhte Beträge zurückweisen.

Warum sollte ich in die Säule 3a nachträglich einzahlen?

Nachträgliche Einzahlungen ermöglichen es dir, Vorsorgelücken zu schliessen und deine Altersvorsorge zu verbessern. Zudem profitierst du von steuerlichen Vorteilen, da die Nachzahlungen vollständig vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden können.

In welchen Fällen kann ich nachträglich in die Säule 3a einzahlen?

Du kannst nachträglich einzahlen, wenn du in einem Jahr nach 2025 nur Teilbeträge in die Säule 3a eingezahlt hast, aber ein AHV-pflichtiges Einkommen hattest. Die Nachzahlung ist erstmals 2025 und bis zu zehn Jahre nach der entstandenen Lücke möglich und setzt voraus, dass du auch im Jahr der Nachzahlung über ein AHV-pflichtiges Einkommen verfügst.

Kann ich mehrere Säule 3a Konten für Nachzahlungen nutzen? 

Ja, du kannst mehrere Säule 3a Konten führen und grundsätzlich in jedes dieser Konten nachzahlen. Allerdings ist die jährliche Nachzahlung insgesamt auf den „kleinen Beitrag“ (2025: CHF 7'258) begrenzt. Diese Gesamtlimite gilt pro Person und Jahr, unabhängig von der Anzahl der Konten. Du kannst diesen Betrag jedoch auf verschiedene Konten verteilen, etwa um unterschiedliche Anlagestrategien zu verfolgen oder die Auszahlung bei der Pensionierung zu staffeln.

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