In diesem Artikel erfährst du, was es bei der Abwägung dieser Entscheidung zu berücksichtigen gilt und was du sonst noch wissen musst, wenn du deine Pensionskasse auszahlen lassen willst.
Das Wichtigste in Kürze
- Kapitalbezug oder Rente: Beide Optionen haben Vor- und Nachteile. Ein Kapitalbezug bietet Flexibilität und die Möglichkeit höherer Renditen, birgt jedoch auch Risiken. Eine Rente verspricht lebenslange Sicherheit, aber weniger Flexibilität.
- Vorzeitige Auszahlung: Möglich bei Erwerb von Wohneigentum, Selbstständigkeit, Auswanderung oder Frühpensionierung. Beachte dabei die spezifischen Bedingungen und Fristen.
- Scheidung und Todesfall: Bei Scheidung wird das Vorsorgeguthaben in der Regel hälftig aufgeteilt. Im Todesfall erhalten Hinterbliebene wie Ehepartner:in und Kinder entsprechende Leistungen.
- Steuerliche Aspekte: Rentenzahlungen werden als Einkommen versteuert, während Kapitalbezüge einmalig zu einem reduzierten Steuersatz besteuert werden.
- Anlagestrategien: Nach der Auszahlung kann das Geld in verschiedene Anlageformen investiert werden. Diversifikation, langfristiger Anlagehorizont und nachhaltige Investitionen sind hierbei wichtige Prinzipien.
Grundlagen der Pensionskassen in der Schweiz
Die Schweiz verfügt über ein einzigartiges Drei-Säulen-System zur Altersvorsorge, das aus der staatlichen Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV, 1. Säule), der beruflichen Vorsorge (Pensionskasse, 2. Säule) und der privaten Vorsorge (3. Säule) besteht. Die Pensionskassen, welche die 2. Säule repräsentieren, sind ein zentraler Bestandteil dieses Systems. Sie gewährleisten, dass die Versicherten im Alter, bei Invalidität oder im Todesfall finanziell abgesichert sind.
Pensionskassen funktionieren als kapitalgedeckte Vorsorgeeinrichtungen, in die sowohl Arbeitgeber:innen als auch Arbeitnehmer:innen einzahlen. Diese Beiträge werden investiert, um Erträge zu generieren, die den zukünftigen Rentenansprüchen der Versicherten entsprechen. Das Ziel der Pensionskassen ist es, den Lebensstandard im Alter zu sichern und eine Ergänzung zur staatlichen Rente zu bieten.
Die 2. Säule wird in der Regel ab einem bestimmten Mindesteinkommen obligatorisch und ergänzt die Leistungen der AHV. Dabei wird ein Teil des Lohns in die Pensionskasse einbezahlt, der von Arbeitgeber:innen und Arbeitnehmer:innen gemeinsam getragen wird. Die Höhe der Beiträge und die daraus resultierenden Leistungen variieren je nach Pensionskasse und individuellem Lohn.
Im Jahr 2022 gab es laut dem Schweizer Bundesamt für Statistik in der Schweiz 1'353 Vorsorgeeinrichtungen, die ein Vermögen von insgesamt 1'066 Milliarden Franken verwalteten. Diese Pensionskassen sicherten die Altersvorsorge von 4'619'879 Versicherten und 893'888 Pensionierte.
Kapitalbezug vs. Rentenbezug
Die Entscheidung zwischen einem Kapitalbezug und einer lebenslangen Pensionskassenrente ist eine der wichtigsten, die du im Hinblick auf deine Pensionskasse treffen musst. Beide Optionen haben ihre eigenen Vor- und Nachteile. Ein Kapitalbezug kann steuerliche Vorteile bieten, während eine monatliche Rente mehr Sicherheit bietet. Im Jahr 2022 erhielten 44 % der neuen Bezüger eine Rente, 37 % ein Kapital und 19 % eine Kombination aus beidem.
Kapitalbezug
Mit einem Kapitalbezug erhältst du dein PK-Guthaben in einer einmaligen Summe. Dies bietet dir eine hohe Flexibilität und die Möglichkeit, das Geld nach deinen Vorstellungen zu nutzen oder zu investieren. Besonders attraktiv ist dies, wenn du grössere Anschaffungen planst oder in Projekte wie den Kauf eines Eigenheims investieren möchtest.
Ein weiterer Vorteil des Kapitalbezugs ist die Möglichkeit, das Geld in verschiedenen Anlageformen zu investieren und potenziell höhere Renditen zu erzielen. Allerdings trägst du auch das Risiko, dass das Kapital möglicherweise nicht für den Rest deines Lebens ausreicht, insbesondere, wenn die Investitionen schlecht laufen oder unvorhergesehene Ausgaben anfallen.
Auf die Frage „Rente oder Kapital?“ entscheiden sich immer mehr Schweizer:innen für eine Kapitalauszahlung. Die Kapitalbezüge in der beruflichen Vorsorge haben sich in den letzten zehn Jahren mehr als verdoppelt. Im Jahr 2022 wurden 13 Milliarden Franken oder 15.4 Prozent mehr in Form einer Kapital- oder Teilkapitalauszahlung bei Pensionierung ausbezahlt. Dies sind 79 Prozent mehr als fünf Jahre bzw. 121 Prozent mehr als zehn Jahre zuvor. Pro Person wurden durchschnittlich 240'291 Franken ausbezahlt, was einem Plus von 8.9 Prozent gegenüber 2021 entspricht. Im Gegensatz dazu erhielten 2022 insgesamt 893'888 Personen Altersrenten von zusammen 25.2 Milliarden Franken ausbezahlt, mit einem Durchschnitt von 28'236 Franken pro Jahr.
Rentenbezug
Bei einem Rentenbezug der Pensionskassenrente erhältst du eine lebenslange monatliche Auszahlung. Dies bietet dir eine gewisse Sicherheit, da du stets über ein festes Einkommen verfügst. Das Pensionskassengeld wird bis zum Lebensende ausgezahlt und schützt somit etwa vor Altersarmut. Dabei beträgt die durchschnittliche jährliche Altersrente 28'236 Franken.
Ein Nachteil des Rentenbezugs ist die fehlende Flexibilität. Du hast weniger Einfluss darauf, wie das Geld angelegt wird, und kannst nicht von möglichen höheren Renditen profitieren, die du mit einem Kapitalbezug und anschliessenden Investitionen erzielen könntest. Zudem besteht das Risiko, dass die monatliche Rente aufgrund von Inflation an Kaufkraft verliert.
Entscheidungshilfen
Es ist wichtig, die langfristigen Auswirkungen beider Optionen auf deine finanzielle Sicherheit und Flexibilität sorgfältig zu berücksichtigen. Hier sind einige Faktoren, die du bei deiner Entscheidung bedenken solltest:
- Lebensplanung: Welche grossen Ausgaben planst du in der Zukunft?
- Gesundheit: Wie ist deine gesundheitliche Situation und deine voraussichtliche Lebenserwartung?
- Familie: Möchtest du einen Teil des Kapitals an deine Nachkommen weitergeben?
- Risikoaffinität: Bist du bereit, das Risiko von Investitionen zu tragen?
Eine detaillierte Diskussion der finanziellen Implikationen und Lebensplanungsoptionen findest du in unserem Blogbeitrag „BVG-Rente oder Kapitalbezug?“.
Pensionskasse auszahlen lassen
Wenn du dich entscheidest, deine Pensionskasse auszahlen zu lassen, gibt es einige wichtige Punkte zu beachten. Der reguläre Verlauf sieht vor, dass du deine Pensionskasse nach Ende deiner Erwerbstätigkeit auszahlen lassen kannst. Dabei musst du jedoch die Anmeldefristen für den Kapitalbezug beachten, die je nach Pensionskasse bis zu drei Jahre betragen können.
Voraussetzungen und Antragsprozess
Um deine Pensionskasse auszahlen zu lassen, musst du einen Antrag bei deiner Pensionskasse stellen. Der Antrag sollte rechtzeitig vor dem geplanten Austritt aus dem Erwerbsleben eingereicht werden, um sicherzustellen, dass alle Fristen eingehalten werden. Die Pensionskasse prüft dann deinen Antrag und stellt sicher, dass alle Voraussetzungen erfüllt sind. Zu den üblichen Voraussetzungen gehören unter anderem:
- Erreichen des gesetzlichen Rentenalters
- Beendigung der Erwerbstätigkeit
- Schriftlicher Antrag auf Kapitalbezug
Es ist ratsam, sich frühzeitig über die spezifischen Anforderungen und Fristen deiner Pensionskasse zu informieren, um Verzögerungen oder Komplikationen zu vermeiden.
Anmeldefristen für den Kapitalbezug
Die Frist für den Antrag auf Kapitalbezug kann je nach Pensionskasse variieren, beträgt aber in der Regel bis zu drei Jahre. Es ist wichtig, diese Fristen einzuhalten, da eine nachträgliche Beantragung in den meisten Fällen nicht möglich ist. Du solltest daher frühzeitig mit der Planung beginnen, idealerweise zwischen fünf und zehn Jahren vor dem geplanten Renteneintritt.
Die 2. Säule bei Scheidung und Todesfall
Bei einer Scheidung wird das während der Ehe angesparte Vorsorgeguthaben in der Regel hälftig zwischen den Ehepartnern aufgeteilt. Diese Regelung gilt auch dann, wenn eine der Personen bereits pensioniert ist und eine Altersrente bezieht. Der Pensionskassenausweis gibt Aufschluss darüber, welcher Betrag während der Ehe angespart wurde und entsprechend aufgeteilt werden muss.
Im Todesfall eines Versicherten sind die Hinterbliebenen, wie Ehepartner und Kinder, berechtigt, Leistungen aus der Pensionskasse zu beziehen. Dazu gehören:
- Witwen- oder Witwerrente: Die überlebende Ehepartnerin oder der überlebende Ehepartner erhält eine Rente, wenn die Ehe mindestens fünf Jahre gedauert hat oder gemeinsame Kinder vorhanden sind.
- Waisenrente: Kinder bis zum 18. Lebensjahr oder bis zum Abschluss ihrer Ausbildung (maximal bis zum 25. Lebensjahr) erhalten eine Waisenrente.
Die genauen Bedingungen und Höhe der Leistungen können je nach Pensionskassenreglement variieren. Es ist wichtig, sich frühzeitig über die Ansprüche und Abläufe im Todesfall zu informieren, um sicherzustellen, dass die Hinterbliebenen finanziell abgesichert sind.
Vorzeitige Auszahlungsmöglichkeiten
Manchmal gibt es Situationen im Leben, in denen man schon vor der Pensionierung auf das angesparte Vorsorgekapital zugreifen möchte. Die vorzeitige Auszahlung der Pensionskasse kann unter bestimmten Umständen eine sinnvolle Option sein. Hier sind die wichtigsten Gründe und die damit verbundenen Regelungen und Einschränkungen im Überblick:
Gründe und Regelungen für einen vorzeitigen Bezug
- Erwerb von Wohneigentum
- Zweck: Das Vorsorgeguthaben kann für den Kauf oder die Renovation von selbstgenutztem Wohneigentum verwendet werden.
- Bedingungen: Der Mindestbetrag für einen Vorbezug beträgt 20'000 CHF. Das Wohneigentum muss als Hauptwohnsitz genutzt werden.
- Zusätzliche Anforderungen: Zustimmung des Ehepartners erforderlich, Rückzahlung bei Verkauf oder Vermietung der Immobilie.
- Selbständigkeit
- Zweck: Finanzierung der Gründung oder Übernahme eines Unternehmens.
- Bedingungen: Der Antrag muss innerhalb eines Jahres nach Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit gestellt werden. Ein Nachweis der Selbständigkeit (z. B. Handelsregistereintrag) ist erforderlich.
- Zusätzliche Anforderungen: Zustimmung des Ehepartners erforderlich. Kein Vorbezug möglich für GmbH oder AG.
- Auswanderung
- Zweck: Bei dauerhaftem Verlassen der Schweiz.
- Bedingungen: Bei Umzug in ein EU/EFTA-Land kann nur das überobligatorische Guthaben bezogen werden. Der obligatorische Teil bleibt auf einem Freizügigkeitskonto. Bei Umzug in ein Drittland kann das gesamte Vorsorgekapital bezogen werden.
- Zusätzliche Anforderungen: Nachweis der Abmeldung bei der Gemeinde in der Schweiz erforderlich.
- Frühpensionierung
- Zweck: Vorzeitiger Ruhestand vor dem ordentlichen Rentenalter.
- Bedingungen: Mindestalter 58 Jahre. Die Fristen für die Anmeldung eines Vorbezugs variieren je nach Pensionskassenreglement und können bis zu drei Jahre betragen.
- Zusätzliche Anforderungen: Weiterhin AHV- und IV-Beiträge bis zum ordentlichen Rentenalter leisten.
Steueroptimierung bei der Auszahlung
Die steuerliche Behandlung von Renten- und Kapitalauszahlungen unterscheidet sich erheblich. Es ist wichtig, diese Unterschiede zu verstehen, um die finanzielle Belastung im Ruhestand optimal zu gestalten.
Steuern bei Rente und Kapitalbezug
- Rentensome text
- Besteuerung: Laufende Rentenzahlungen aus der Pensionskasse werden als Einkommen versteuert. Dies bedeutet, dass sie der progressiven Einkommenssteuer unterliegen und somit vollumfänglich als Einkommen angerechnet werden.
- Langfristige Auswirkungen: Da die Renten jährlich als Einkommen besteuert werden, kann dies zu einer höheren Gesamtsteuerbelastung führen, besonders wenn andere Einkommensquellen hinzukommen.
- Kapitalbezugsome text
- Besteuerung: Der Kapitalbezug wird im Auszahlungsjahr separat vom übrigen Einkommen versteuert, meist zu einem reduzierten Satz. Die Steuerlast ist einmalig und in der Regel niedriger als bei einer lebenslangen Besteuerung von Rentenzahlungen.
- Langfristige Auswirkungen: Ein einmaliger Kapitalbezug kann steuerlich vorteilhafter sein, besonders wenn das Kapital in steuerbegünstigte Anlagen mit marktkonformer Rendite investiert wird.
Langfristige steuerliche Überlegungen
- Stückelung des Kapitalbezugssome text
- Strategie: Anstatt das gesamte Kapital auf einmal zu beziehen, kann eine gestaffelte Auszahlung über mehrere Jahre die Steuerprogression abmildern. Dies führt zu einer gleichmässigeren Steuerbelastung und kann die Gesamtkosten senken.
- Vorteil: Geringere Spitzensteuerbelastung durch Verteilung des Kapitals auf mehrere Steuerjahre.
- Investitionen in steuerbegünstigte Anlagensome text
- Strategie: Die Investition des bezogenen Kapitals in steuerbegünstigte Anlagen wie bestimmte Fonds, Immobilien oder Versicherungsprodukte kann zur Steueroptimierung beitragen.
- Vorteil: Nutzung von steuerlichen Anreizen und potenziell höheren Renditen, was langfristig zu einem höheren Nettovermögen führt.
- Berücksichtigung der Lebensdauersome text
- Strategie: Bei der Entscheidung zwischen Rente und Kapitalbezug sollte die Lebenserwartung berücksichtigt werden. Eine längere Lebensdauer kann eine Rente attraktiver machen, während eine kürzere Lebenserwartung den Kapitalbezug begünstigen könnte.
- Vorteil: Maximierung der finanziellen Sicherheit und Minimierung der Steuerlast unter Berücksichtigung individueller Lebensumstände.
Investition der Pensionskassengelder: Erspartes aus der Pensionskasse anlegen
Nach der Auszahlung der Pensionskassengelder stellt sich die Frage, wie diese Gelder am besten angelegt werden können, um finanzielle Sicherheit und langfristige Renditen zu gewährleisten. Eine sinnvolle Möglichkeit ist es, sich an den Anlagestrategien professioneller Pensionskassen zu orientieren.
Anlagestrategien der Pensionskassen: Pensionskassen in der Schweiz verwalten riesige Vermögen und verfolgen dabei bewährte Anlageprinzipien. Sie setzen auf Diversifikation, um das Risiko zu streuen, und legen ihr Kapital in verschiedenen Anlageklassen an, darunter:
- Aktien: 28,9 %
- Obligationen: 27,1 %
- Immobilien: 23,6 %
- Alternative Anlagen: 8,8 %
- Übrige Anlagen: 7,5 %
- Flüssige Mittel: 4,1 %
Diese Diversifikation ermöglicht es den Pensionskassen, stabile Renditen zu erzielen und gleichzeitig das Risiko zu minimieren. Einige wichtige Prinzipien der Pensionskassen sind dabei die drei Folgenden:
- Langfristige Perspektive: Pensionskassen investieren mit einem langen Anlagehorizont, um von langfristigen Markttrends zu profitieren und kurzfristige Marktschwankungen auszugleichen.
- Risikostreuung: Durch die Verteilung der Anlagen auf verschiedene Anlageklassen und Regionen wird das Risiko reduziert und die Stabilität des Portfolios erhöht.
- Nachhaltigkeit: Viele Pensionskassen legen Wert auf nachhaltige Investitionen und berücksichtigen Umwelt-, Sozial- und Governance-Kriterien (ESG) bei ihren Anlageentscheidungen.
Tipps für private Anleger:innen zur Nachahmung der Strategien: Private Anleger:innen können von den Anlagestrategien der Pensionskassen lernen und diese Prinzipien auf ihre eigenen Investitionen anwenden. Hier sind einige Tipps, wie du dein ausgezahltes Pensionskassengeld sinnvoll anlegen kannst:
- Diversifikation: Streue dein Kapital auf verschiedene Anlageklassen wie Aktien, Obligationen, Immobilien und alternative Anlagen. Dies hilft, das Risiko zu reduzieren und die Chancen auf stabile Renditen zu erhöhen.
- Langfristiger Anlagehorizont: Plane deine Investitionen mit einem langfristigen Anlagehorizont, um von den positiven Entwicklungen der Finanzmärkte zu profitieren und kurzfristige Schwankungen auszugleichen.
- Nachhaltige Investitionen: Berücksichtige bei deinen Anlageentscheidungen nachhaltige Kriterien und investiere in Unternehmen, die positive ökologische und soziale Auswirkungen haben. Nachhaltiges Investieren ist zukunfts- und renditeorientiert, da es langfristig stabile Erträge ermöglichen soll.
- Professionelle Beratung: Ziehe eine professionelle Beratung in Erwägung, um eine auf deine individuellen Bedürfnisse und Ziele abgestimmte Anlagestrategie zu entwickeln.
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FAQ zur Nutzung des Vorsorgeguthabens aus der Pensionskasse (Säule 2)
Wie kann ich mein Vorsorgeguthaben aus der Pensionskasse (Säule 2) auszahlen lassen?
Um dein Vorsorgeguthaben aus der Pensionskasse auszahlen zu lassen, musst du bestimmte Voraussetzungen erfüllen, wie zum Beispiel den Eintritt ins Rentenalter, den Erwerb von Wohneigentum oder die Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit. Eine schriftliche Anmeldung und der Nachweis der Voraussetzungen sind erforderlich.
Soll ich meine Pensionskasse als Rente oder Kapital beziehen?
Die Entscheidung zwischen Rente oder Kapitalbezug hängt von deinen individuellen Bedürfnissen und Lebensumständen ab. Eine Rente bietet lebenslange Sicherheit, während ein Kapitalbezug mehr Flexibilität und potenziell höhere Renditen bietet, aber auch Risiken birgt.
Welche steuerlichen Aspekte muss ich bei der Auszahlung der Pensionskasse beachten?
Kapitalbezüge aus der Pensionskasse werden einmalig zu einem reduzierten Steuersatz besteuert, während Rentenzahlungen als Einkommen versteuert werden. Eine gestaffelte Auszahlung kann die Steuerbelastung reduzieren.
Kann ich mein Pensionskassenguthaben vorzeitig auszahlen lassen?
Ja, unter bestimmten Voraussetzungen wie dem Erwerb von Wohneigentum, der Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit, Auswanderung oder Frühpensionierung ist eine vorzeitige Auszahlung möglich. Jede Situation erfordert spezifische Nachweise und Anmeldungen.
Was passiert mit meinem Pensionskassenguthaben im Falle einer Scheidung?
Bei einer Scheidung wird das Vorsorgeguthaben in der Regel hälftig zwischen den Ehepartnern aufgeteilt. Es ist wichtig, den PK-Ausweis und weitere Nachweise zu haben, um den genauen Betrag zu ermitteln.
Was ist ein PK-Ausweis und warum ist er wichtig?
Ein PK-Ausweis ist ein Dokument, das Auskunft über dein aktuelles Pensionskassenguthaben gibt. Er ist wichtig für die Planung deiner Altersvorsorge und für die Antragstellung auf Auszahlung deines Guthabens.