
Das Wichtigste in Kürze
- Voraussetzung: Für Einzahlungen in die Säule 3a ist ein AHV-pflichtiges Erwerbseinkommen Grundvoraussetzung, Kapitalerträge oder Mieteinnahmen reichen nicht aus.
- Höhe des Mindesteinkommens: Das Mindesteinkommen für die Säule 3a liegt bei CHF 2'500 pro Jahr, da erst ab diesem Betrag AHV-Beiträge erhoben werden.
- Altersgrenzen für die Säule 3a: Du kannst ab 18 Jahren bis fünf Jahre über das ordentliche Rentenalter hinaus in die Säule 3a einzahlen, solange du noch erwerbstätig bist.
- Beiträge bei Teilzeit: Im Rahmen der Teilzeitarbeit gilt derselbe Maximalbetrag (CHF 7'258 für 2025), sofern du in einer Pensionskasse versichert bist.
- Säule 3a einzahlen ohne Einkommen: Du kannst keine Einzahlungen vornehmen, wenn du kein AHV-pflichtiges Erwerbseinkommen hast.
Was ist die Säule 3a?
Die Säule 3a ist ein elementarer Teil des Schweizer Vorsorgesystems und stellt die gebundene Selbstvorsorge dar. Sie ergänzt die staatliche Vorsorge (AHV/IV, 1. Säule) und die berufliche Vorsorge (Pensionskasse, 2. Säule). Im Gegensatz zur freien Selbstvorsorge (Säule 3b) bietet die Säule 3a steuerliche Vorteile: Einzahlungen können vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden, und während der Laufzeit fallen keine Vermögens- und Einkommenssteuern auf dem Guthaben an.
Die Säule 3a dient in erster Linie dazu, im Alter über zusätzliches Kapital zu verfügen und Vorsorgelücken zu schliessen. Die eingezahlten Beträge sind bis zum Eintritt bestimmter Bedingungen (z. B. Erreichen des Rentenalters) gebunden und können nur in Ausnahmefällen wie Wohneigentumserwerb, Aufnahme einer selbständigen Erwerbstätigkeit oder bei Auswanderung vorzeitig bezogen werden. Du kannst mehrere Säule 3a Konten (meist bis zu 5 verschiedene) eröffnen. Diese Strategie ermöglicht dir später einen gestaffelten Bezug über mehrere Steuerjahre verteilt, was erhebliche Steuervorteile bei der Auszahlung bringen kann, da der Kapitalbezug progressiv besteuert wird.

Wer kann in die Säule 3a einzahlen?
Die Säule 3a steht grundsätzlich allen Personen mit einem steuerpflichtigen Erwerbseinkommen in der Schweiz offen – doch es gibt bestimmte Voraussetzungen und Altersgrenzen, die du beachten solltest, um von den steuerlichen Vorteilen zu profitieren.

Anspruchsvoraussetzungen
Grundsätzlich kann jede Person mit Wohnsitz in der Schweiz, die ein AHV-pflichtiges Erwerbseinkommen erzielt, Beiträge in Säule 3a Konten einzahlen. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um Angestellte oder Selbständigerwerbende handelt. Entscheidend ist einzig, dass auf dem Einkommen AHV-Beiträge erhoben werden.
Grenzgänger:innen und Personen mit ausländischer Staatsangehörigkeit können ebenfalls in die Säule 3a einzahlen, sofern sie in der Schweiz arbeiten und AHV-Beiträge bezahlen. Für Grenzgänger:innen gelten jedoch besondere Regelungen bezüglich der steuerlichen Abzugsfähigkeit, abhängig vom Wohnsitzland und bestehenden Doppelbesteuerungsabkommen.
Altersgrenzen
Die Einzahlung in die Säule 3a ist ab dem Jahr möglich, in dem du 18 Jahre alt wirst. Dies gilt, sofern du bereits ein AHV-pflichtiges Erwerbseinkommen erzielst. Nach oben gibt es eine Altersbegrenzung: Du kannst maximal bis fünf Jahre nach Erreichen des ordentlichen Rentenalters in die Säule 3a einzahlen, allerdings nur, wenn du weiterhin erwerbstätig bist und ein AHV-pflichtiges Einkommen generierst.
Säule 3a: Mindesteinkommen – wie viel musst du verdienen?
Diese Grafik zeigt dir auf einen Blick, wer unter welchen Voraussetzungen in die Säule 3a einzahlen darf und wie hoch der maximale Beitrag sein kann – ein nützlicher Wegweiser durch die verschiedenen Situationen von Erwerbstätigkeit, Arbeitslosigkeit und Pensionierung:

Erklärung des Mindesteinkommens als Bedingung
Die zentrale Bedingung für Einzahlungen in die Säule 3a ist ein AHV-pflichtiges Erwerbseinkommen. Ohne ein solches Einkommen darfst du grundsätzlich nicht in die Säule 3a einzahlen. Das bedeutet auch, dass reine Kapitalerträge, Mieteinnahmen oder Dividenden nicht ausreichen, um Zugang zur Säule 3a zu erhalten.
Relevante Einkommensgrenze gemäss AHV
Aktuell sind in der Schweiz Einkommen ab CHF 2'500 pro Jahr AHV-pflichtig. Somit liegt das Mindesteinkommen für Einzahlungen in die Säule 3a bei genau diesem Betrag. Verdienst du weniger als CHF 2'500 pro Jahr, darfst du nicht in die Säule 3a einzahlen.
Für Pensionierte, die über das ordentliche Rentenalter beziehungsweise ihre Pensionierung hinaus arbeiten, gilt ein AHV-Freibetrag von CHF 16'800 pro Jahr. Trotzdem dürfen sie in die Säule 3a einzahlen, auch wenn ihr Einkommen unter dieser Grenze liegt und keine AHV-Beiträge fällig werden – dies ist eine der wenigen Ausnahmen vom Grundsatz des AHV-pflichtigen Einkommens.
Einzahlung 3. Säule: Was passiert, wenn das Einkommen schwankt oder ausfällt?
Bei schwankendem Einkommen ist entscheidend, dass du im jeweiligen Kalenderjahr mindestens CHF 2'500 AHV-pflichtiges Einkommen erzielst. Falls du in einem Jahr diesen Minimalbetrag nicht erreichst, darfst du für dieses Jahr keine Einzahlung in die Säule 3a vornehmen.
Bei Arbeitslosigkeit gilt eine Sonderregelung: Beziehst du Taggelder der Arbeitslosenversicherung (ALV), darfst du weiterhin in die Säule 3a einzahlen, da diese Taggelder als Ersatz für das Erwerbseinkommen gelten. Diese Möglichkeit besteht jedoch nur, solange du tatsächlich ALV-Taggelder erhältst. Sobald du ausgesteuert wirst und im betreffenden Jahr keine Arbeitslosengelder mehr erhältst, entfällt die Berechtigung zur Einzahlung.
Anders verhält es sich bei Invalidenrenten: Diese gelten nicht als Ersatzeinkommen im Sinne der Säule 3a. Du kannst daher nur dann in die Säule 3a einzahlen, wenn du trotz (Teil-)IV-Rente zusätzlich ein AHV-pflichtiges Erwerbseinkommen erzielst.
Was passiert, wenn das Säule 3a Mindesteinkommen nicht erreicht wird?
Wenn du das Säule 3a Mindesteinkommen von CHF 2'500 pro Jahr nicht erreichst oder du kein AHV-pflichtiges Einkommen erzielst, darfst du nicht in die Säule 3a einzahlen. Dies bedeutet jedoch nicht das Ende deiner Vorsorgeplanung, denn es gibt Alternativen.

Alternativen zur Säule 3a
Die wichtigste Alternative zur Säule 3a ist die Säule 3b, die freie Selbstvorsorge. Im Gegensatz zur Säule 3a gibt es hier keine Einzahlungsbeschränkungen und keine Bindungsfrist. Du kannst jederzeit auf das Geld zugreifen, musst allerdings auch auf die steuerlichen Vorteile verzichten.
Für die Säule 3b stehen dir verschiedene Anlageformen zur Verfügung:
- Sparkonto/Privatkonto mit höheren Zinsen
- Vermögensverwaltungsmandat für langfristige Anlagen
- Fondssparen mit langfristiger Anlagestrategie
- Wertschriftenanlagen wie Aktien, Obligationen oder ETFs
- Freie Lebensversicherungslösungen
Auswirkungen auf die Vorsorgeplanung
Wenn du nicht in die Säule 3a einzahlen kannst, solltest du deine gesamte Vorsorgeplanung überdenken. Konzentriere dich darauf, durch andere Massnahmen für das Alter vorzusorgen:
- Maximiere deine AHV-Beiträge: Achte darauf, keine Beitragslücken entstehen zu lassen, die später zu Rentenkürzungen führen könnten.
- Setze auf langfristige Anlagen in der Säule 3b: Auch ohne Steuervorteile können langfristige Anlagen durch den Zinseszinseffekt attraktive Renditen erzielen.
- Freiwillige Einzahlungen: Prüfe, ob freiwillige Einzahlungen in die AHV möglich sind, um Beitragslücken zu schliessen.
Einzahlungen durch Ehepartner:in: Falls du verheiratet bist und deine Partner:in erwerbstätig ist, können die Einzahlungen in die eigene Säule 3a so maximiert werden.

Wer darf nicht in die Säule 3a einzahlen?
Folgende Personengruppen dürfen nicht in die Säule 3a einzahlen
- Personen ohne AHV-pflichtiges Erwerbseinkommen, also mit einem Jahreseinkommen unter CHF 2'500
- Personen, die ausschliesslich Einkommen aus Vermögen (Zinsen, Dividenden, Mieteinnahmen) beziehen
- Personen, die nur AHV-Beiträge als Nichterwerbstätige leisten, um Beitragslücken zu vermeiden
- Rentner:innen nach Ablauf der Fünfjahresfrist nach dem ordentlichen Rentenalter, auch wenn sie noch erwerbstätig sind
- Ausgesteuerte Arbeitslose, die keine ALV-Taggelder mehr erhalten
- IV-Rentenbezüger:innen ohne zusätzliches Erwerbseinkommen
- In einigen Fällen Grenzgänger:innen, die in der Schweiz arbeiten, aber im Ausland besteuert werden (abhängig vom jeweiligen Doppelbesteuerungsabkommen)
Falls du ohne Berechtigung in die Säule 3a eingezahlt hast, wird die Steuerbehörde den Steuerabzug nicht anerkennen. In diesem Fall solltest du das Geld zurückfordern und anders anlegen, beispielsweise in der Säule 3b, da ohne Steuerabzug die Säule 3a aufgrund der später fälligen Kapitalbezugssteuer nicht attraktiv ist.
Fazit: Mit dem radicant Säule 3a Konto für die Zukunft vorsorgen
Das erforderliche Säule 3a Mindesteinkommen beträgt CHF 2'500 pro Jahr. Wenn du diesen Betrag erzielst und somit in die Säule 3a einzahlen kannst, bietet dir das radicant Säule 3a Konto eine attraktive Option für deine Altersvorsorge. Bei radicant kannst du zwischen zwei Varianten wählen
- Säule 3a Cash: Mit einem aktuellen Zinssatz von 0.75% und ohne Kontogebühren erhältst du eine sichere Basis für deine Vorsorge. Ein Teil deiner Einlagen finanziert über gelabelte Anleihen nachhaltige Projekte.
- Säule 3a Investment: Für höhere Renditechancen und Schutz vor Inflation bietet radicant die Möglichkeit, in nachhaltige Investmentfonds zu investieren, die breit diversifiziert sind und auf deine individuellen Ziele abgestimmt werden können.
Die maximale Einzahlung beträgt in 2025 für Erwerbstätige mit Pensionskasse CHF 7'258 pro Jahr. Selbständige ohne Pensionskasse können bis zu 20% ihres Nettoerwerbseinkommens (maximal CHF 36'288) einzahlen. Diese Beträge können vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden, was zu erheblichen Steuerersparnissen führt. Mit dem radicant Säule 3a Rechner kannst du einfach und schnell berechnen, wie sich deine Einzahlungen langfristig entwickeln könnten. Du kannst verschiedene Parameter wie dein Alter, deinen Beschäftigungsstatus, bestehende 3a Vermögen und deine jährliche Einzahlung anpassen.
FAQ
Kann man Säule 3a einzahlen, wenn man nicht arbeitet?
Nein, grundsätzlich darfst du nur in die Säule 3a einzahlen, wenn du ein AHV-pflichtiges Erwerbseinkommen erzielst. Ausnahmen gelten für Personen, die Arbeitslosentaggelder beziehen, da diese als Ersatz für das Erwerbseinkommen gelten.
Wie viel Säule 3a bei Teilzeit?
Teilzeitangestellte dürfen den vollen Maximalbetrag in die Säule 3a einzahlen, sofern sie in einer Pensionskasse versichert sind und das Jahreseinkommen mindestens CHF 2'500 beträgt. Der Maximalbetrag für 2025 liegt bei CHF 7'258, unabhängig davon, ob Voll- oder Teilzeit gearbeitet wird.
Wie viel muss ich in die Säule 3a einzahlen?
Es gibt keinen Mindestbetrag in die Säule 3a. Du kannst beliebige Beträge bis zum Maximalbetrag einzahlen. Für 2025 liegt dieser bei CHF 7'258 für Erwerbstätige mit Pensionskasse und bei 20% des Nettoerwerbseinkommens (max. CHF 36'288) für Selbständige ohne Pensionskasse.
Wann darf ich die 3. Säule beziehen?
Du darfst deine Säule 3a frühestens fünf Jahre vor dem ordentlichen Rentenalter beziehen (ab 60 Jahren) und spätestens fünf Jahre danach. Vorzeitige Bezüge sind in folgenden Fällen möglich: Erwerb von Wohneigentum, Aufnahme einer selbständigen Erwerbstätigkeit, definitive Auswanderung aus der Schweiz, Bezug einer vollen IV-Rente oder Einkauf in die Pensionskasse.