Versich­erungs­fall im Urlaub?
So meldest Du Deinen Schaden.

Kostenloser Reiseschutz:
Schnelle Hilfe bei Schadensfällen

Hast du einen Versicherungsfall im Zusammenhang mit deinem Urlaub? Mit der kostenlosen Reiseversicherung musst du dir keine Sorgen machen!

Damit alles reibungslos und schnell abläuft, vertrauen wir auf die Profis: Unser Versicherungspartner Europ Assistance kümmert sich um deinen Schaden und regelt alles, damit dein Anliegen zügig und stressfrei gelöst wird.

Einen Schaden
einreichen –
so einfach
geht's

1.

Kontaktiere unseren Versicherungspartner Europ Assistance

Das geht bequem per Telefon von Montags bis Freitags zwischen 08:30 und 17:30 unter der Nummer

+41 (0) 43 843 11 42
oder per Mail an
claims@europ-assistance.ch


Für medizinische Notfälle ist die Hotline rund um die Uhr erreichbar.  
+41 (0) 43 843 11 42  
help@europ-assistance.ch

2.

Beantrage Dein Schadenformular

Unser Partner schickt Dir ein Formular zu. Bitte trage dort auch Deine radicant IBAN ein - Du findest sie z.B. in Deiner App. So kann unser Versicherungspartner sicher stellen, dass Du über uns versichert bist.

3.

Einfach ausfüllen und ab die Post

Fülle das Formular vollständig aus und schicke es zurück an unseren Versicherungspartner. Dieser kümmert sich um einen schnellstmöglichen Ausgleich.

4.

Doppelt hält besser

Zur Sicherheit validiert unser Partner Deine Angaben noch einmal mit uns ab. Wir bestätigen dann kurz, dass du als radicant-Kunde automatisch versichert bist.

5.

In besten Händen

Nachdem wir grünes Licht gegeben haben, übernimmt unser Versicherungspartner. Die Profis dort kümmern sich um alles Weitere und halten dich auf dem Laufenden.

6.

Kurzer Check zum Abschluss

Wenn der Schaden reguliert und die Akte geschlossen wird, melden wir uns noch mal kurz bei Dir. Wir wollen einfach sichergehen, dass alles zu Deiner Zufriedenheit abgelaufen ist.

Easy, oder? Du hast dazu noch Fragen?

Wir sind für dich da.
Kontaktiere uns

FAQ

Was sind die Bedingungen für den Versicherungsschutz?
Um sich für eine Versicherungsdeckung bei Stornierungen, Reiseunterbrechungen, Gepäck oder Mietwagen-Selbstbehalt zu qualifizieren, müssen radicant Kundinnen und Kunden sicherstellen, dass mindestens 50 % der Kosten für alle gekauften oder gebuchten Reisebestandteile (z. B. Flüge, Zugtickets, Unterkünfte, Mietwagen, Veranstaltungstickets) mit der radicant Debitkarte bezahlt werden. Wenn mindestens 50 % der jeweiligen Kosten für einzelne Posten mit der radicant Debitkarte beglichen werden, sind diese Posten durch unsere Reiseversicherung abgedeckt. Der Versicherungsschutz für gesundheitliche Probleme wird ohne diese Bedingung gewährt.
Wie aktiviere ich die kostenlose Reiseversicherung?
Die Reiseversicherung ist automatisch aktiv, sobald du mindestens 50% deiner Reisekosten mit deiner radicant Debitkarte bezahlst. Eine separate Aktivierung ist nicht erforderlich.
Welche Reisen und Urlaubsarten sind versichert?
Die Reiseversicherung deckt alle Arten von Reisen ab (Urlaub, Städtetrips, etc.). Sie gilt für private Reisen von bis zu 90 Tagen, beginnend mit dem Verlassen des Wohnsitzes und endend mit der Rückkehr. Die Reise muss eine Übernachtung beinhalten oder sich mehr als 30 km vom Wohnort entfernt abspielen. Geschäftsreisen und medizinische Reisen sind ausgeschlossen.
Gibt es Höchstgrenzen für die Versicherungssummen?
Die Höchstgrenzen für jedes Versicherungsprodukt sind in den Versicherungsbedingungen aufgeführt.
Wo kann ich die Versicherungsunterlagen einsehen?
Wir stellen dir die vollständigen Versicherungsbedingungen zum Download auf unserer Rechtsseite zur Verfügung.Für weitere Details und direkten Kontakt mit unserem Versicherungspartner (Europ Assistance) besuche gerne deren Website.
Welche Versicherungsleistungen sind enthalten?
Die folgenden Leistungen sind in der Reiseversicherung enthalten.

Reise-Stornierung
Erstattung der Kosten bei Stornierung einer Reise aufgrund eines versicherten Ereignisses
Versicherungssumme = CHF 20'000

Reise-Unterbrechung
Erstattung der Kosten für zusätzliche Reisekosten und/oder nicht genutzte Reiseanteile im Falle einer Unterbrechung oder Verlängerung der Reise
Versicherungssumme = CHF 20'000

Hilfe (Rücktransport)
Organisation und Erstattung der Kosten für Transport und/oder Rücktransport aufgrund eines medizinischen Notfalls
Versicherungssumme = CHF 250'000

Medizinische Ausgaben im Ausland
Erstattung medizinischer Kosten im Ausland, die über die Leistungen der Krankenversicherung hinausgehen
Versicherungssumme = CHF 250'000

Such- und Rettungskosten
Erstattung der Kosten für Such- und Rettungsmaßnahmen während der Reise
Versicherungssumme = CHF 100'000

Gepäck
Schutz des Gepäcks gegen Diebstahl, Verlust und Beschädigung
Versicherungssumme = CHF 2'000

Selbstbeteiligung Mietwagen
Übernahme der Selbstbeteiligung bei gemieteten Fahrzeugen
Versicherungssumme = CHF 10'000
Wie viel Zeit habe ich, um einen Anspruch geltend zu machen?
Generell haben radicant-Kunden bis zu 5 Jahre Zeit, um einen Versicherungsanspruch auf Erstattung geltend zu machen. Es wird jedoch immer empfohlen – und bei bestimmten Ereignissen ist es sogar eine Voraussetzung –, sich so schnell wie möglich mit dem Versicherungspartner in Verbindung zu setzen, wenn Probleme auftreten, die potenziell zu einem Versicherungsanspruch führen könnten.

Rechtlicher Hinweis

Versicherungsfälle, für Versicherungsansprüche relevante Definitionen und spezifische Versicherungsbedingungen sind in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen festgelegt. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die darin enthaltenen Definitionen sind die allein verbindlichen Bedingungen für die Geltendmachung eines Versicherungsanspruchs. Es liegt in der Verantwortung des Kunden, sich vor der Geltendmachung eines Anspruchs mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen vertraut zu machen.

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