1. Allgemeine Bestimmungen

1.1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen Depotkonten (“AGB-Depotkonten“) regeln die Verwahrung sowie die Verwaltung von Depotwerten in Deinem Namen als Kunde (“Du“) der radicant bank ag, Mühlebachstrasse 162-164, 8008 Zürich, Schweiz (“radicant“) auf der Basis der von Dir gewählten Finanzdienstleistungen (Execution-only, Vermögensverwaltungsmandat, Anlageberatung). Finanzdienstleistungen, die im Zusammenhang mit den hier geregelten Depotkonten erbracht werden, sind Gegenstand einer gesonderten Vereinbarung mit radicant.
Zusätzlich zu diesen AGB-Depotkonten gelten die AGB-Bankdienstleistungen, der radicant Basisvertrag, die AGB Debitkarten, die AGB-Vermögensverwaltungsmandate und anderen Bestimmungen, die die Geschäftsbeziehung zwischen Dir und radicant regeln.

2. Verwahrung von Vermögenswerten

Für ein Depotkonto musst Du ein oder mehrere radicant-Bankkonten eröffnen. , Jedes Bankkonto wird mit einem Depotkonto verbunden.

Gutschriften und Abbuchungen im Zusammenhang mit der Verwahrung und Verwaltung von Depotwerten werden auf dem entsprechenden radicant-Bankkonto verbucht.

2.1. Übernahme von Depotwerten

radicant übernimmt je nach Eignung Bucheffekten, Wertpapiere inklusive Globalurkunden, Wertrechte und weitere nicht verbriefte Geld- und Kapitalmarktanlagen als Depotwerte.

radicant kann ohne Angabe von Gründen die Übernahme von Depotwerten ablehnen und jederzeit die sofortige Rückführung bereits übernommener Depotwerte verlangen.

radicant schreibt Depotwerte gut, nachdem sie auf dem Depotkonto eingegangen sind. radicant kann Transaktionen ablehnen oder aufschieben, wenn die Depotwerte noch nicht eingegangen sind.

2.2. Prüfung von Depotwerten

radicant ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, Depotwerte auf ihre Echtheit, das Nichtvorliegen von Sperrvermerken und ihre Eigenschaft als Bucheffekten im Sinne des schweizerischen Bucheffektengesetzes (BEG) zu überprüfen. radicant ist nicht verpflichtet, administrative Dienste oder andere Handlungen und Aufträge zu erbringen, solange die Prüfung läuft.

Du bist haftest gegenüber radicant für Schäden, auf Grund von nicht handelsüblicher Qualität der Depotwerte oder anderen Mängeln. Du bist einverstanden, alle Schäden zu tragen, die sich aus einer Verzögerung oder Nichtausführung von Handlungen und Aufträgen ergeben, es sei denn, radicant hat die übliche Sorgfaltspflicht verletzt.

2.3. Verwahrung des Depotkontos

radicant kann vertretbare Depotwerte in Sammeldepots halten, es sei denn, die Werte müssen aufgrund ihrer Natur oder aus anderen Gründen getrennt verwahrt werden. Auslösbare Depotwerte können, ebenfalls abhängig von ihrer Art, in Sammelverwahrung gehalten werden. Werden Depotwerte aus einem Sammeldepot ausgeliefert oder übertragen, besteht kein Anspruch auf bestimmte Wertpapierkennnummern, Anteile oder Aktien.

radicant ist berechtigt, angenommene Zertifikate auf Deine Kosten zu sperren und durch Wertrechte ersetzen zu lassen, sofern dies nach geltendem Recht zulässig ist.

radicant ist berechtigt, Depotwerte in eigenem Namen, in Deinem Auftrag und auf Dein Risiko von einem oder mehreren Drittverwahrern ihrer Wahl in der Schweiz oder im Ausland verwahren zu lassen.

Du bist einverstanden, dass Deine ausländischen Depotwerte von einem Drittverwahrer im Ausland verwaltet werden, der keiner angemessenen Aufsicht unterliegt. radicant wählt einen solchen Drittverwahrer nur, wenn keine andere geeignete Drittverwahrung für den betreffenden Markt oder das betreffende Land verfügbar ist.

Für Depotwerte, die im Ausland verwahrt werden, gelten die Gesetze und Gebräuche des Verwahrungsortes.
Du erwirbst nur Rechte, die der Drittverwahrer radicant gemäß dem anwendbaren ausländischen Recht überträgt. Falls das ausländische Recht radicant die Rückgabe von im Ausland verwahrten Depotwerten oder die Überweisung des Verkaufserlöses solcher Werte erschwert oder unmöglich macht, ist radicant nur verpflichtet, Dir einen anteiligen Rückgabeanspruch oder eine Auszahlung am Ort der Verwahrung oder bei einer Korrespondenzbank ihrer Wahl zu gewährleisten. Dies gilt, wenn ein solcher Anspruch besteht und übertragbar ist.

radicant ist nur für die Anwendung der Sorgfaltspflicht bei der Auswahl und den Anweisungen der Drittverwahrer verantwortlich. Bei Bucheffekten haftet radicant für die Anwendung der üblichen Sorgfaltspflicht im Zusammenhang mit der Überwachung der laufenden Einhaltung der Auswahlkriterien.

2.4. Eintragung der Depotwerte

Depotwerte können auf Deinen Namen in das entsprechende Register (z.B. Aktienregister) eingetragen werden. radicant kann Depotwerte auf Deine Kosten und Dein Risiko auch auf eigenen Namen oder auf den Namen eines Dritten eintragen lassen. In diesem Fall werden Deine Daten an die entsprechende Stelle weitergegeben. Diese Daten können auch im Rahmen gesetzlicher Bestimmungen und zum Zwecke der Erbringung der Dienstleistung an Dritte weitergegeben werden.

2.5. Aktionärsrechterichtlinie II: Offenlegung der Aktionäre und Informationsweitergabe

Gemäss der Aktionärsrechterichtlinie II (SRD II) sind börsennotierte Unternehmen mit Sitz in der EU oder dem EWR (Unternehmen) berechtigt, ihre Aktionäre zu identifizieren, indem sie von Finanzinstituten, die Aktien dieser Unternehmen halten oder verwahren, jederzeit Informationen verlangen können.
Zu diesem Zweck erkennst Du an, dass radicant verpflichtet sein kann, bestimmte Informationen über Dich als Aktionär (z. B. Anzahl der Aktien, Deinen Namen und Deine Adresse) offenzulegen, wenn Du Aktien solcher Unternehmen in Deinen Depotkonten hältst.

radicant ist verpflichtet, der Aufforderung der Unternehmen zur Identifizierung der Aktionäre nachzukommen. Ein Opt-out der Offenlegung ist nicht möglich.

Im Rahmen der Anwendung der SDR II haben die Unternehmen auch das Recht, ihren Aktionären Informationen über Unternehmensereignisse, wie z.B. Dividendenausschüttungen und Aktienrückkaufangebote der Unternehmen oder Einladungen zu Hauptversammlungen zukommen zu lassen. Diese Informationen werden Dir von radicant zur Verfügung gestellt, um Dir die ordnungsgemäße Ausübung Deiner Rechte zu ermöglichen.

2.6. Rückführung von Depotwerten

Die Auslieferung und Übertragung von Depotwerten erfolgen nach den gesetzlichen Bestimmungen über die Depotwerte am Ort der Verwahrung, Pfandrechte, Retentionsrechte und sonstige Zurückbehaltungsrechte von radicant sowie nach besonderen vertraglichen Vereinbarungen.

2.7. Verwaltung der Depotwerte

radicant besorgt, ohne besondere Aufträge Deinerseits, die üblichen Verwaltungshandlungen wie:

  • Einzug fälliger Zinsen, Dividenden, rückzahlbarer Kapitalbeträge und anderer Ausschüttungen;
  • Umtausch und Bezug von Depotwerten ohne Dein Wahlrecht.

Sofern nichts anderes vereinbart ist, obliegt es Dir, die mit der Verwahrung von Vermögenswerten verbundenen Rechte zu wahren, indem Du Anweisungen für Folgendes erteilst:

  • Ausübung, Kauf oder Verkauf von Bezugsrechten;
  • Ausübung von Wandlungs- und Optionsrechten;
  • Besorgung von Konversionen;
  • Einzahlung auf nicht voll einbezahlte Depotwerte.

radicant führt Deinen Auftrag aus, wenn er rechtzeitig eingeht. Wenn Du keine Instruktionen erteilst, wenn die Anweisungen nicht rechtzeitig bei radicant eingehen, oder wenn die Anweisungen widersprüchlich sind, ist radicant berechtigt, aber nicht verpflichtet, nach eigenem Ermessen zu handeln.

radicant wird keine Verwaltungshandlungen erbringen:

  • bei couponlosen Namenaktien, wenn die Zustelladresse für Dividenden und Ausschüttungen nicht auf radicant lautet;
  • für ausschließlich oder überwiegend im Ausland gehandelte Depotwerte, wenn diese ausnahmsweise in der Schweiz verwahrt werden;
  • für Hypotheken und Versicherungspolicen.

Bei der Erbringung der Verwaltungshandlungen stützt sich radicant auf branchenübliche Informationen. radicant ist nicht verpflichtet, zusätzliche Informationen aus bestimmten Quellen oder aus öffentlich zugänglichen Quellen zu erheben.

2.8. Portfolioauszug

radicant wird Dir regelmäßig (in der Regel am Ende des Jahres) ein Verzeichnis über die verwahrten Depotwerte in der radicant App zur Verfügung stellen. Die Bewertungen der Depotwerte basieren auf ungefähren, unverbindlichen Marktpreisen, die aus den branchenüblichen Informationsquellen stammen. radicant haftet nicht für die richtige Bewertung.

Bucheffekten werden im Verzeichnis und in anderen Aufstellungen der radicant nicht speziell als solche gekennzeichnet. Der Portfolioauszug gilt als genehmigt, wenn Du innerhalb von 30 Tagen nach dem Versanddatum keinen Einspruch erhebst.

3. Verantwortung

Du trägst die alleinige Verantwortung für die Einhaltung von Meldepflichten gegenüber Emittenten, Unternehmen, Behörden, Börsen und/oder Dritten, auch wenn die Depotwerte nicht auf Deinen Namen bei der Verwahrstelle registriert sind.

radicant ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, Dich über Meldepflichten zu informieren oder diese in Deinem Namen zu erfüllen.

4. Haftung

Du bist verpflichtet Ansprüche aus den Depotwerten in Gerichts-, Inkasso-, Konkurs-, Sanierungs- und ähnlichen Verfahren geltend zu machen und Informationen im Vorfeld oder im Verlauf dieser Verfahren einzuholen.
radicant übernimmt die Verwahrung und Verwaltung der Depotwerte mit der üblichen Sorgfalt.

radicant bietet keine Steuer- oder Rechtsberatung an. radicant haftet nicht für Verluste, Strafen, Zuschläge, Zinsen oder andere Sanktionen, die sich aus der Nichterfüllung Deiner steuerlichen Pflichten ergeben.

5. Genehmigtes Angebot von radicant

Die Anlageberatung, das Portfoliomanagement und die Vermögensverwaltung basieren auf dem von radicant definierten und regelmäßig aktualisierten Anlageuniversum. Das von radicant genehmigte Angebot besteht sowohl aus Finanzinstrumenten, die von radicant emittiert, verwaltet, entwickelt oder kontrolliert werden, als auch Finanzinstrumenten von Drittanbietern.

August 2023